Rundfunkbeitrag für Ferienwohnungen

Ein Kostenpunkt, der oft Fragen aufwirft, sind die Rundfunkbeiträge, die in Deutschland für jeden Haushalt verpflichtend sind. Wir erklären Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie für Ihre Ferienunterkunft Rundfunkbeiträge zahlen müssen und wie Sie Ihre Unterkunft anmelden.

Anmelden und Mieteinnahmen steigern

Als Vermieterin oder Vermieter einer Ferienunterkunft gilt es, einen Überblick über die üblichen Verpflichtungen und anfallenden Kosten zu behalten, die das Vermieten einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit sich bringt.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Runfunkbeitrag (GEZ) für Ferienwohnungen

Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher „GEZ-Gebühren“) ist eine verpflichtende Gebühr, die in Deutschland für den Zugang zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten erhoben wird. Diese Gebühr wird jedem Haushalt berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Rundfunkgeräten, und ist an den Wohnort oder die Betriebsstätte gebunden.

Muss ich den Rundfunkbeitrag auch für meine Ferienwohnung zahlen?

Ob auch Rundfunkbeiträge für Ihre Ferienunterkunft / Ferienunterkünfte zu entrichten sind und in welcher Höhe, richtet sich danach, wo die Unterkunft sich befindet und wie viele Unterkünfte Sie vermieten.

  • Wenn Ihre Ferienwohnung sich in Ihrem eigenen Wohnhaus oder auf dem gleichen Grundstück befindet, wird der private Haushalt als Betriebsstätte angesehen. In diesem Fall entfällt die Beitragspflicht für die Ferienwohnung, da bereits ein Rundfunkbeitrag für den privaten Haushalt gezahlt wird. Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen auf Ihrem Privatgrundstück vermieten, wird ab der zweiten vermieteten Einheit ein Drittel des normalen Rundfunkbeitrags für jede zusätzliche Ferienwohnung erhoben.
  • Diese Regelungen gelten auch, wenn die Ferienwohnungen außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks und mit weiteren Betriebsstätten (also Ferienunterkünften) verbunden sind. Die erste Betriebsstätte ist beitragsfrei, während ab der zweiten Einheit ein Drittel des normalen Rundfunkbeitrags anfällt.
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Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für eine Ferienwohnung?

Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Entsprechend der oben genannten Regelung bleibt die erste Betriebsstätte beitragsfrei und es wird erst ab der zweiten Einheit ein Drittel der Rundfunkgebühr fällig, also 6,12 Euro.

Wie und wo melde ich den Rundfunkbeitrag für ein Ferienhaus an?

Jeder Haushalt ist selbst für die Anmeldung des Rundfunkbeitrages zuständig. Für die Anmeldung stehen Ihnen auf www.rundfunkbeitrag.de verschiedene Formulare zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, diese Formulare bequem und einfach online auszufüllen.

Was passiert, wenn die Ferienwohnung nur saisonal genutzt wird?

In saisonal betriebenen Ferienunterkünften mit einer anhaltenden Unterbrechung der Vermietung von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag für die Freistellung erforderlich und auf Verlangen können offizielle Nachweise für die Betriebsstilllegung notwendig sein. Auch muss der Antrag auf die saisonale Befreiung jedes Jahr erneut gestellt werden.

Fazit: Erst ab der zweiten Unterkunft werden Gebühren fällig

► Wenn die Ferienunterkunft sich in Ihrem eigenen Wohnhaus oder auf dem gleichen Grundstück befindet, müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für diese Unterkunft bezahlen. Erst ab der zweiten Unterkunft fällt ein Drittel des Betrages pro Unterkunft an.

► Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen außerhalb Ihrer Wohnstätte gilt: Die erste Betriebsstätte bleibt beitragsfrei. Ab der zweiten Unterkunft zahlen Sie für diese und jede weitere Unterkunft ein Drittel des Betrages.

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